

Meine Freiheit.
Die persönliche Freiheit ist in unserer modernen Zivilisation einer der höchsten Werte überhaupt. Wir beanspruchen das Recht, uns ohne Zwänge zwischen verschiedenen Handlungsmöglichkeiten zu entscheiden. Für den Genuss übersetzt heißt das: Wir beanspruchen das Recht, frei zu entscheiden, wie, wann und mit welchen Mitteln wir Genuss ausleben möchten.
Auch der französische Philosoph Charles-Louis de Montesquieu (1689-1755) räumte der Freiheit einen hohen Rang ein: Die Freiheit ist ein Gut, das alle anderen Güter zu genießen erlaubt, schrieb er. Doch auch er wusste: Die Freiheit des einzelnen endet dort, wo sie die Freiheit der anderen einschränkt. In dieser Erkenntnis liegt die Wurzel der bürgerlichen Gesetzgebung: Gesetze regeln die Grenzen der persönlichen Freiheit, um allen Menschen ein gleiches Maß an Freiheit zu garantieren.
Genuss ist ein Freiheitsrecht und zugleich ein hohes Kulturgut, das nur dort begrenzt werden sollte, wo es die Freiheit der anderen beeinträchtigt oder deren Gesundheit gefährdet. Beim Missbrauch von Genussmitteln etwa ist dies der Fall, daher ist das Verbot von Alkohol im Straßenverkehr ein Beispiel für eine sinnvolle gesetzliche Beschränkung. Doch im Unterschied zu weit reichenden Reglementierungen und pauschalen Einschränkungen unseres Rechtes auf freiheitlichen Genuss, erweist sich ein maßvolles Genussbewusstsein als die bessere Alternative. Es kann als Basis für einen individuellen und nachhaltigen Genuss gelten, den alle Menschen ohne Beeinträchtigung ihrer Freiheits- oder Persönlichkeitsrechte gleichermaßen ausleben können.
